Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Die Kosten für ca 60 Minuten Behandlung liegen je nach Aufwand bei 80 bis 140 Euro.
Die meisten Privatkassen und viele Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten, da wir als Heilpraktiker tätig sind.
Mittlerweile erstatten auch einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten zumindest anteilig. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse über diese Möglichkeit. Mit unseren Qualifikationen und der Mitgliedschaft im DVOM (Deutscher Verband für Osteopathische Medizin) erfüllen wir alle geforderten Kriterien, die Voraussetzung für solch eine Erstattung sind.
Viele Kassen haben mittlerweile Listen von zugelassenen Therapeuten
In den USA sind Osteopathen Absolventen einer Universität und tragen den akademischen Titel „Doctor of Osteopathy" (DO). Die Ausbildung in Europa ist vorwiegend nichtakademisch. Da es den Beruf „Osteopath" in Deutschland offiziell noch nicht gibt, ist das Berufsbild leider noch nicht geschützt. Bisher muss sich jeder Patient selbst über die Qualifikation seines Therapeuten informieren. Auch die Mitgliedschaft in einem osteopathischen Berufsverband sagt oftmals nichts über den Ausbildungsstand des Therapeuten!
Die meisten Verbände fordern ein mindestens 5-jähriges Studium und eine entsprechende Abschlussprüfung bei einer anerkannten Osteopathieschule.
Nur Ärzte und Heilpraktiker dürfen selbständig diagnostizieren und therapieren. Ein Physiotherapeut darf nur aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig werden.